Eichung von Schallpegelmessern in Österreich

Brüel und Kjær ist der einzige Hersteller von Schallpegelmessern, der in Österreich über eine Zweigniederlassung mit Eichstelle verfügt.

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Brüel und Kjær ist der einzige Hersteller von Schallpegelmessern, der in Österreich über eine Zweigniederlassung mit Eichstelle verfügt. Die Ermächtigung zur Eichstelle, mit den Prüflaboratorien in Wien und Dänemark, erfolgte im Oktober 2007 und unterliegt der Überwachung durch das BEV - Bundesamt für Eich- und Vemessungwesen. Brüel und Kjær war die erste Eichstelle für Schallpegelmessgeräte und Prüfschallquellen in Österreich.

Die Eichung ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen. Eine Eichung ist eine gesetzlich vorgeschriebene und auf nationale Standards rückführbare Kalibrierung.

Gültigkeit und Kennzeichnung

Bei der Eichung wird das Gerät durch Siegelmarken als geeicht gekennzeichnet und gegen unbefugte Eingriffe gesichert. Es darf während der zweijährigen Gültigkeit weder geöffnet noch sonst wie verändert werden. Zusätzlich wird ein Eichschild mit den Daten des Gerätes (auch die verwendete Software-Version und das verwendete Zubehör) angebracht.

Die Eichung wird ungültig wenn die gesetzliche Nacheichfrist abgelaufen ist, einer der Sicherungs- oder Eichstempel beschädigt oder entfernt ist, das Messgerät den Angaben des Typenschildes nicht entspricht oder das Messgerät nicht der Typenzulassung entspricht.

Es ist ratsam, ältere Geräte vor jeder Eichung vom Lieferanten prüfen und gegebenenfalls justieren zu lassen, um Zeit und Kosten für vergebliche Eichversuche zu sparen.

Was ist eichpflichtig?

Eichpflicht besteht, wenn die Messgeräte im amtlichen oder rechtsgeschäftlichen, im Gesundheitswesen, im Umweltschutz, im Sicherheitswesen oder im Verkehrswesen verwendet oder bereitgehalten werden.

Typenzulassung

Das BEV führt die Typenzulassung durch. Jedes eichfähige Messgerät muss eine gültige Zulassung haben. Bei der Zulassung werden die Spezifikationen des Messgerätes geprüft und die Grenzen festgelegt. Weiters wird in der Zulassung festgehalten, was bei der Eichung zu prüfen ist.

Nacheichfristen

Die Nacheichfristen betragen 2 Jahre für Schallpegelmesser, Mikrofone und Prüfschallquellen. Prüfschallquellen die laut ÖNORM S5004 verwendet werden, müssen jährlich geeicht werden.

Wie erfolgt der Ablauf bei einer Eichung?

Brüel & Kjær sorgt für eine rasche und unkomplizierte Eichung Ihrer Messgeräte. Die Geräte werden zuerst geprüft und für die Eichung vorbereitet. Im Rahmen der Eichung werden die Schallpegelmesser zuerst elektrisch und dann akustisch überprüft. Prüfschallquellen werden mit einem Vergleichsverfahren gemessen und Mikrofone werden akustisch überprüft.

Nach erfolgter Eichung wird ein Zertifikat ausgestellt. Die Ausstellung des Eichscheines ist die Bestätigung, dass das Gerät die Fehlergrenzen einhält und somit ordnungsgemäß funktioniert. Am Eichschein werden im Unterschied zum Kalibrierschein keine Messwerte angegeben.

Nach dem Service werden die Geräte zusammen mit dem Eichschein an den Kunden geschickt bzw. zur Abholung bereitgehalten.

Welche Messgeräte werden geeicht?

Brüel & Kjær, Norsonic, Larson Davis, Rion, sämtliche eichfähigen Schallpegelmesser und Prüfschallquellen.

Was ist zu tun?

Senden oder bringen Sie Ihre Geräte direkt in die österreichische Brüel & Kjær Eichstelle. Mitzusenden bzw. –zubringen sind: Das notwendige oder eventuell zulässige Zubehör, ein formloser Prüfauftrag einschließlich Zubehöraufstellung, sowie frische Batterien im Gerät.

Eichstelle Hottinger Brüel & Kjær Austria GmbH

Hottinger Brüel & Kjær Austria GmbH
Lemböckgasse 63/2
A-1230 Wien

Ansprechpartner

Clemens Pechböck

Tel.: +43 720 569 002
E-Mail: [email protected]