Automoción - New Holland

Kürzere Fahrzeiten für Mähdrescher von New Holland

Um bei optimalen Erntebedingungen jede Minute voll ausnutzen zu können, arbeiten die Entwickler von New Holland intensiv daran, die Fahrtzeit zwischen den Feldern zu verkürzen. Durch die Reduzierung des Vorbeifahrtgeräuschs können die Fahrzeuge in eine Kategorie mit höherer Straßenfahrgeschwindigkeit eingestuft werden – wodurch die Fahrer wertvolle Zeit sparen.

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Bei der Getreideernte spielt der Zeitfaktor eine große Rolle, da die Ernte eingeholt werden muss, wenn die Bedingungen optimal sind. Heutzutage wird ein zunehmender Anteil der Ernte von größeren Vertragsunternehmen mit zentralisierten Flotten ausgeführt, die schnell von einem Feld zum nächsten fahren müssen. So wie Lkws eine niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung als Autos haben, gelten auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge immer niedrigere Grenzwerte und ein wichtiger Parameter für die Festlegung dieser Grenzwerte ist das Vorbeifahrtgeräusch.

Herausforderung

Der gesetzliche Geräuschgrenzwert für Straßenfahrzeuge beträt 90 dB(A). Für 20-Tonnen-Mähdrescher mit komplexen, entkoppelten Antrieben ist die Einhaltung dieses Grenzwerts angesichts der von Kunden gewünschten höheren Geschwindigkeiten eine Herausforderung.

Lösung

Brüel & Kjær entwickelte ein System, bei dem die Geräuschdaten mit GPS-Zeitstempel versehen sind, um Vorbeifahrtmessungen mit am Fahrzeug montierten Datenquellen, wie CAN-Bus und Sensoren, zu korrelieren. So können Ingenieure Parameter wie Motordrehzahl und hydraulischen Druck mit Geräuschspitzen in Beziehung setzen, die an der Teststrecke gemessen wurden. Darüber hinaus sind detaillierte Korrelationen zwischen spezifischen Komponenten und den akustischen Pegeln möglich, wenn der gesetzliche Grenzwert erreicht wird.

Ergebnisse

New Holland hat umfassende Einblicke in alle Geräuschdaten, um präzise und schnell Auskünfte über spezifische Quellen und Komponenten für die Geräuschreduzierung zu erhalten. Dies ermöglicht höhere Straßengeschwindigkeiten bei Einhaltung der gesetzlichen Geräuschgrenzwerte.