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Lärmschutz

Lärmschutz: Bei Umweltlärm hören das Regierungspräsidium Gießen und HBK genau hin

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PROBLEM


Bei der Messung störender Lärmemissionen durch Gewerbe- und Industriebetriebe steht die Abteilung Umwelt des Regierungspräsidiums Gießen häufig vor der Herausforderung, dass der beanstandete Lärm nicht kontinuierlich oder in unterschiedlicher Lautstärke auftritt. Belastbare Messungen des Umweltlärms vor Ort zur Beweisführung zu einem einzigen Zeitpunkt sind in diesen Fällen mit herkömmlicher Technik nicht ohne Weiteres möglich.

 

LÖSUNG


Um messtechnische Nachweise unregelmäßig auftretender Lärmereignisse zuverlässig führen zu können, hat das Regierungspräsidium Gießen einen speziellen Anhänger entwickelt. Dieser verfügt neben präziser Messtechnik über eine eigene Energieversorgung. So ausgerüstet sind mit ihm Messungen von Lärmemissionen auch im Außenbereich ohne externe Stromversorgung über einen längeren Zeitraum möglich. Dabei sorgt der leistungsfähige und für die gewünschten Einsatzszenarien optimal angepasste Schallpegelmesser Typ 2250 von HBK zuverlässig für optimale Messergebnisse.

 

ERGEBNIS

Durch die Kombination mit einer Wettermessstation liefert der Anhänger des Regierungspräsidiums umfangreiche Messdaten. Parallel dazu fertigt er während laufender Messungen auch Tonaufnahmen an. Auf diese Weise kann der ermittelte Umweltlärm nach jeder Messung angehört, ausgewertet und dabei zwischen reinem Anlagenlärm und sonstigen Nebengeräuschen unterschieden werden. Zudem ermöglichen die Tonaufnahmen die Beurteilung der Geräuschimmissionen hinsichtlich Ton-/Informationshaltigkeit und Impulshaltigkeit entsprechend der Vorgaben der TA-Lärm. Das Ergebnis sind verlässliche Aussagen über die tatsächlich auftretenden Lärmemissionen. Mit ihrem Anhänger ist die Abteilung Umwelt so in der Lage, spezielle Situationen zu erfassen und zu bewerten, die über den gesamten Tageszeitraum nur in sehr unregelmäßigen Zeitabständen auftreten und durch stichprobenartige Messungen nicht beziehungsweise nur mit deutlich größerem Zeitaufwand beurteilt werden könnten.

Lärm ist nicht nur unangenehm. Auf Dauer macht er auch krank. Damit Lärmemissionen die Gesundheit von Anwohnern oder Beschäftigten nicht gefährden, überwacht die öffentliche Hand im Rahmen ihres gesetzlichen Überwachungsauftrags die Einhaltung gesetzlich festgelegter Immissionsrichtwerte. Die rechtliche Basis hierfür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das durch die Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA-Lärm) in den Fragen des Lärmschutzes näher spezifiziert wird. 

In Mittel-Hessen ist dafür im Bereich von Gewerbe- und Industrielärm das Regierungspräsidium Gießen zuständig. Die dort angesiedelte Abteilung Umwelt verfügt dazu seit einiger Zeit über einen speziellen Anhänger. Er ermöglicht Langzeitmessungen, die auch nur temporär auftretende Lärmereignisse präzise erfassen. Hierdurch konnten die Möglichkeiten zur messtechnischen Erfassung und Beurteilung fluktuierender Lärmbelästigungen gegenüber der bisher praktizierten stichprobenartigen Messung wesentlich verbessert werden. 

Auf diese Weise lassen sich zuverlässige Aussagen über das tatsächliche Ausmaß einer Lärmbelästigung treffen, um bei Bedarf Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das messtechnische Herzstück des innovativen autonomen Messfahrzeuges bildet der Schallpegelmesser Typ 2250 von HBK.  

Ausdauer bei Lärmmessungen nötig

Liegen in Mittel-Hessen Beschwerden aufgrund störender Lärmemissionen durch klassische Industrieanlagen oder das produzierende Gewerbe, wie zum Beispiel Gießereien, Steinbrüche oder durch Windkraftanlagen im freien Feld vor, ist das Regierungspräsidium Gießen gefragt. Dort wird nun die Abteilung Umwelt aktiv, um die tatsächlich auftretende Lärmbelästigung objektiv zu ermitteln und bei eventuellen Übertretungen gesetzlich festgelegter Immissionsrichtwerte entsprechende Maßnahmen zum Lärmschutz veranlassen zu können.

Sound level meter setup in garden

Eine Herausforderung bei der Messung von durch Industrie und Gewerbe emittiertem Lärm besteht darin, dass die Lärmereignisse in den meisten Fällen nicht kontinuierlich auftreten. Es sind daher Langzeitmessungen nötig, um auch in unregelmäßigen Abständen auftretenden Umweltlärm zu messen. Dadurch entsteht wiederum die Notwendigkeit, neben dem eigentlichen Lärmereignis auch die herrschenden Umweltbedingungen zum Zeitpunkt des Auftretens zu analysieren, um die tatsächliche Lärmbelästigung aussagekräftig ermitteln zu können.

Innovativer Messanhänger hat immer ein offenes Ohr

Um den während Belastungsspitzen tatsächlich auftretenden Lärmpegel erfolgreich ermitteln zu können, benötigte das Regierungspräsidium Gießen eine zuverlässige Lösung für Messungen zu beliebigen Tageszeiten und über längere Zeiträume hinweg. Mit der bereits vorhandenen Messstation war dies nicht möglich. Sie bildete jedoch das Fundament zur Umsetzung der innerhalb der Abteilung entstandenen Idee von einem Messanhänger, der die gewünschten Langzeitmessungen von Lärmemissionen erlaubt. 

Sound level meter kit - equipment

Die dazu nötigen Optimierungen und Umbauten wurden anschließend vom Team der Abteilung Umwelt selbst vorgenommen. Unterstützung bei der Anpassung der Messtechnik an die neuen Anforderungen kam dabei von den Messtechnik-Experten von HBK aus Darmstadt. Eingehende Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger können nun noch gezielter nachverfolgt werden, über 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche. 

Robust mit feinem Gespür für Misstöne

Der neue Anhänger des Dezernats für Immissionsschutz präsentiert sich bis ins Detail durchdacht. So versorgt zum Beispiel eine Photovoltaikanlage die Messgeräte während der Langzeitmessungen mit Strom. Zudem garantiert der robuste und mit einer Diebstahlsicherung ausgerüstete Messwagen die größtmögliche Transportsicherheit der empfindlichen messtechnischen Ausrüstung. Damit wird beim Transport der Messtechnik auch den Anforderungen des Arbeitsschutzes der Mitarbeiter und der Verkehrssicherheit (Ladungssicherung) Rechnung getragen.

Das Herz der Messtechnik bildet ein Messkoffer mit dem kompakten Schallpegelmesser Typ 2250 von HBK. Das robuste Messgerät liefert bei Messungen von Umweltlärm selbst unter schwierigen Bedingungen zuverlässig Ergebnisse mit Laborpräzision. Darüber hinaus lässt sich der leistungsstarke Einkanal-Schallpegelmesser und Schallanalysator der Klasse 1 einfach erweitern. Bei Bedarf steht dazu ein großes Angebot an hochwertigen Mikrofonen und Schwingungsbeschleunigungsmessern zur Verfügung. Für die Wahl des Typs 2250 sprach außerdem die Tatsache, dass die Plattform anwendungsbasiert ist und sich damit individuell an die Bedürfnisse des Regierungspräsidiums anpassen ließ.

So ermöglicht die Anbindung des Anhängers an das Internet dann auch eine Auswertung der Messdaten „just in time“ sowie eine gezieltere Analyse der akustischen Überwachung. Dank der Digitalisierung kann das Messpersonal bereits während der laufenden Messungen mit der Auswertung beginnen und bei Bedarf Anpassungen am Setup der Messung vornehmen. Lärm lässt sich dadurch viel effizienter bekämpfen. 

Da auch das Wetter einen Einfluss auf die Lärmbelastung hat, werden parallel zur eigentlichen Lärmmessung auch die Wetterdaten analysiert. Dazu verfügt der Anhänger über Ausrüstung zur Ermittlung des Umgebungsdrucks, der Windgeschwindigkeit und -richtung, der Niederschlagsmenge sowie von Luftfeuchtigkeit und -temperatur.

Die aufgezeichneten Geräuschemissionen werden nach den Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ermittelt und bewertet. Ob es zu laut ist, hängt von einem Vergleich mit den in der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerten ab. Neben einer Begrenzung für die Maximalpegel kurzzeitiger Geräuschspitzen werden die übrigen Geräuschemissionen entweder über die gesamte Tageszeit oder über jeweils eine Stunde in der Nacht energetisch gemittelt.

Giessen regional park hbk equipment set-up

Lärmemissionen objektiv verringert

Durch den Messanhänger konnten bereits zahlreiche Beschwerden anhand konkreter Messdaten objektiv beurteilt und deren Ursache im Falle tatsächlicher Lärmbelästigung abgestellt werden. Dazu hat der hellhörige Anhänger Geräusche von Industrieanlagen in einer Entfernung von nur wenigen Metern bis hin zu über einem Kilometer aufgezeichnet und ausgewertet. Um der speziellen Geräuschcharakteristik jeder Anlage gerecht zu werden, wurden die Messgeräte vor jeder Messung je nach Anwendungsfall entsprechend eingestellt.

Bei Langzeitmessungen protokolliert der Anhänger für die anschließende Auswertung neben der kontinuierlichen Signalaufzeichnung des Pegel-Zeitverlaufs, der Windrichtung und -geschwindigkeit sowie eines eventuellen Niederschlags auch eine Tonaufzeichnung der relevanten Anlagengeräusche. 

Anhand dieser umfangreichen Messdaten in Kombination mit der Möglichkeit, die Tonaufnahmen auch nachträglich anhören zu können, können die Mitarbeiter des Immissionsschutz-Dezernats die reinen Anlagengeräusche über nahezu jeden beliebigen Zeitraum ermitteln. Dank dieser Arbeitserleichterung können Probleme mit tatsächlichen Lärmbelästigungen nun deutlich schneller gelöst werden.

HBK überzeugt Regierungspräsidium langfristig

Gute Erfahrungen mit der Messtechnik von HBK in der Vergangenheit sprachen bei der Ausrüstung des innovativen Anhängers dafür, auch hier auf die Zuverlässigkeit, Präzision und Qualität der Messtechnik sowie auf die Expertise der HBK-Experten zu setzen. Die positiven Eindrücke im Projektverlauf bestätigten diese Entscheidung. 

So sprachen die partnerschaftliche Zusammenarbeit und der sehr gute Austausch zwischen allen Projektbeteiligten – insbesondere bei der Spezifikation des Gateways – ebenso für HBK, wie die Möglichkeit, die benötigte Messtechnik exakt auf die Anforderungen des Regierungspräsidiums Gießen abstimmen zu können. 

Gleichzeitig bilden die gemeinsamen Projekterfahrungen eine solide Basis für eine auch künftige partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Über die Abteilung Umwelt im Regierungspräsidium Gießen

In Hessen sind die Zuständigkeiten für die Genehmigung immissionsschutzrechtlicher Anlagen und deren Überwachung unterschiedlich verteilt. Je nach Art der Anlage sind die Regierungspräsidien oder die Immissionsschutzbehörden bei den Kreisausschüssen der Landkreise beziehungsweise den Magistraten der Städte verantwortlich. Im Bereich Lärmschutz ist bei Beschwerden aufgrund von Gewerbe- und Industrielärm die Abteilung Umwelt des Regierungspräsidiums Gießen für die Anlagenüberwachung inklusive der Durchführung von Überwachungsmessungen im Regierungsbezirk Gießen (Landkreise Vogelsberg, Marburg-Biedenkopf, Gießen, Lahn-Dill und Limburg-Weilburg) zuständig.